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   BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78   

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BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78 (https://dejure.org/1978,1744)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1978 - 1 B 85.78 (https://dejure.org/1978,1744)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1978 - 1 B 85.78 (https://dejure.org/1978,1744)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78
    Der Europäische Gerichtshof hat im übrigen, was bei der Auslegung und Anwendung des § 12 AufenthG/EWG zu beachten ist, wiederholt entschieden, daß die Beschränkung der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 48 EWGV außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine von der betroffenen Person ausgehende, hinreichend schwere Gefährdung voraussetzt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als die ihr zugrundeliegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (Urteile vom 27. Oktober 1977 - Es 30/77 - [NJW 1978, 479]; vom 28. Oktober 1975 - Es 36/75 - [NJW 1976, 467]; vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - [NJW 1975, 1096]; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]]).
  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78
    Der Europäische Gerichtshof hat im übrigen, was bei der Auslegung und Anwendung des § 12 AufenthG/EWG zu beachten ist, wiederholt entschieden, daß die Beschränkung der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 48 EWGV außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine von der betroffenen Person ausgehende, hinreichend schwere Gefährdung voraussetzt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als die ihr zugrundeliegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (Urteile vom 27. Oktober 1977 - Es 30/77 - [NJW 1978, 479]; vom 28. Oktober 1975 - Es 36/75 - [NJW 1976, 467]; vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - [NJW 1975, 1096]; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]]).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78
    Der Europäische Gerichtshof hat im übrigen, was bei der Auslegung und Anwendung des § 12 AufenthG/EWG zu beachten ist, wiederholt entschieden, daß die Beschränkung der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 48 EWGV außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine von der betroffenen Person ausgehende, hinreichend schwere Gefährdung voraussetzt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als die ihr zugrundeliegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (Urteile vom 27. Oktober 1977 - Es 30/77 - [NJW 1978, 479]; vom 28. Oktober 1975 - Es 36/75 - [NJW 1976, 467]; vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - [NJW 1975, 1096]; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]]).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78
    Zu der Frage, wann ein besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund im Sinne des Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (BGBl. 1959 II S. 997) vorliegt, hat der Senat u.a. im Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 46) Stellung genommen und ausgeführt:.
  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78
    Der Europäische Gerichtshof hat im übrigen, was bei der Auslegung und Anwendung des § 12 AufenthG/EWG zu beachten ist, wiederholt entschieden, daß die Beschränkung der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne des Art. 48 EWGV außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine von der betroffenen Person ausgehende, hinreichend schwere Gefährdung voraussetzt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit berücksichtigt werden darf, als die ihr zugrundeliegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (Urteile vom 27. Oktober 1977 - Es 30/77 - [NJW 1978, 479]; vom 28. Oktober 1975 - Es 36/75 - [NJW 1976, 467]; vom 26. Februar 1975 - Rs 67/74 - [NJW 1975, 1096]; vgl. ferner Beschluß des Senats vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]]).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers -

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78
    Ob auf eine solche Wiederholungsgefahr geschlossen werden kann, beurteilt sich hier jedoch ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung beizumessen wäre (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

    Die Frage, wann bei der Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer die Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift besonders schwerwiegend sind, hat der Senat in seiner Rechtsprechung ebenfalls geklärt (BVerwGE 55, 8 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße

    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67.64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

    Die Frage, ob ein besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV gegeben ist (dazu BVerwGE 55, 8 [14], Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -), stellt sich daher im vorliegenden Falle nicht.

  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

    Heiratet der Ausländer nach seiner Ausweisung oder Abschiebung einen deutschen Staatsangehörigen, so hat demgemäß die Behörde auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach den Maßstäben, die der Senat für die Ausweisung und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entwickelt hat (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - [DÖV 1979, 293 = MDR 1979, 342]), zu prüfen, ob die ehelichen und familiären Belange des Ausländers Vorrang vor dem öffentlichen Interesse daran beanspruchen, daß der Ausländer weiterhin dem Bundesgebiet ferngehalten wird (Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 42.77

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Eine vorherige Ausreise des Ausländers auf Grund der Ausweisungsverfügung ist dafür nicht notwendige Voraussetzung (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • BVerwG, 06.12.1979 - 1 B 342.77

    Verlassen des Geltungsbereiches des Ausländergesetzes (AuslG) als Voraussetzung

    Auch das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -, vom 7. Juni 1978 - BVerwG 1 CB 42.77 -, vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 1 B 272.77 -).
  • BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 365.78

    Ausweisung und Eheschließung - Ermessensausübung der Ausländerbehörde bei Antrag

    gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 AuslG die Wirkung der Ausweisung dahin gehend zu befristen, daß ihm schon vor Verlassen des Bundesgebietes eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 102.78 -, 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -, 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - und 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 -).
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